Muss der Arbeitgeber die Kosten der Kinderbetreuung übernehmen? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen, auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen.
BAG Urteil vom 23.6.2010 - 7 ABR 103/08 Dieses Urteil ist ein wichtiges Argument für die Kostenübernahme des Arbeitgebers. Es ist aber leider keine Garantie, dass der Arbeitgeber dazu auch bereit ist. Deshalb raten wir, den Arbeitgeber darauf bereits bei der Information über die Schulungsteilnahme hinzuweisen und die Kostenübernahme zu klären.
|